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Body Cam - Eine Frage der Perspektive

AXON Flex mit Controler

AXON Body 2

Evidence.com

Grundsätzlich unterscheiden wir in diesem Beitrag zwischen der bereits bewiesenen positiven Wirkung, wenn auf Streife eine BodyCam getragen wird (dies gilt sowohl für das Verhalten des Gegenübers als auch für die Absicherung des Trägers gegen falsche Behauptungen und Anschuldigungen) und dem komplexen Thema der Datensicherheit, bzw. einer funktionalen und praxisorientierten Software, die alle Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit der Videoclips als auch der Verwaltung und dem Handling aller einzelnen Videoclips, deren Anzahl bei zunehmender Verbreitung schnell eine respektable Größe erreicht, sicherstellen muß. 

 

Wie weit die politische Akzeptanz zu diesem Thema auseinanderklafft wurde zuletzt im Juli 2015 deutlich. Bereits mehrere Bundesländer hatten da den Probebetrieb aufgenommen als Konsequenz der positiven Erfahrungen in Hessen und im Europäischen Ausland. Dennoch lehnte zu diesem Zeitpunkt  der Innenminister in NRW, Ralf Jäger, die Einführung ab mit der Feststellung, dass es in NRW keine Rechtsgrundlage für die Kameras gebe und die Ergebnisse aus Hessen „derzeit nicht verallgemeinerungsfähig“ seien. 

 

Möglicherweise führen nicht zuletzt die Ereignisse an mehreren Bahnhöfen in Deutschland zu Silvester 2015/2016 zu einer Änderung dieser Position. Ein erstes Signal diesbezüglich kommt vom Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, dem saarländischen Innenminister Klaus Bouillon am 15. Januar 2016.  Wie die Rheinische Post berichtet, bezeichnete Bouillon es als sinnvoll, wenn Polizisten bundesweit mit Bodycams ausgestattet würden! 

 

Auch die GdP forderte bereits in ihrer Meldung vom 03.12.2015 „Bodycams für Polizei bundesweit einführen.“

 

Weiter heißt es dort:

 

„Sogenannte Bodycams können nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Polizistinnen und Polizisten vor gewalttätigen Übergriffen besser schützen. Anlässlich der noch bis Freitag laufenden Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder fordert die GdP bundesweite Mindeststandards für den Einsatz dieser Körperkameras, einheitliche Regelungen in allen Polizeigesetzen sowie entsprechende datenschutzrechtliche Anpassungen, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek am Donnerstag in Berlin.

 

Die Bodycams sollten nur an polizeibekannten Brennpunkten eingesetzt werden, wo Gewaltvorfälle gegenüber den Beamten nahezu an der Tagesordnung seien „Wir wollen keine flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raums. Diese Kameras werden erst dann zugeschaltet, wenn sich eine Eskalation abzeichnet. Die Filmaufnahme dient im Übrigen nicht nur dem Schutz der Beamten, sondern auch der Beweissicherung“, betonte der GdP-Vize. Geprüft werden solle zudem, ob künftig auch Tonaufzeichnungen möglich seien.
 
Radek: „Die positiven Rückmeldungen der Kolleginnen und Kollegen in Hessen nach einer mehrjährigen Testphase zeigen, dass sich potenzielle Gewalttäter von der Bodycam effektiv abschrecken lassen. Dieses Signal sollte jetzt von allen Innenministern und Innensenatoren aufgenommen werden“ 
 
Für die Gewerkschaft der Polizei und die örtlichen Polizei-Personalräte ist es Radek zufolge unabdingbar, dass die Körperkameras nicht zu einer Verhaltenskontrolle der Kolleginnen und Kollegen herangezogen werden dürfen. Dazu müssten beispielsweise angemessene Löschfristen vereinbart werden.“

 

Beide Aussagen lassen die Annahme zu, dass in Zukunft die BodyCam zu einem festen Bestandteil für den Streifenpolizisten wird – vielleicht sogar in NRW.

 

Daher ist es umso wichtiger, sich noch einmal dieses Themas zu widmen!

 

Bereits in der Ausgabe 1/2015 haben wir zwei unterschiedliche BodyCam-Systeme vorgestellt. Der entsprechende Beitrag kann unter www.polizeipraxis.de nachgelesen werden.

 

In dieser Ausgabe nun werden wir die BodyCam eines weiteren Anbieters vorstellen. Dies geschieht im Kontext der damit ausgelieferten Software Evidence.com, die auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten und der grundlegenden Bedeutung für das Beweismittel Videoclip/Foto ausführlich betrachtet wird.

 

Wir gehen zuerst auf die Hardware ein und stellen anschließend die Software vor, die letztlich entscheidet, wie der Videoclip als Beweismittel in die weitere Bearbeitung eines Falles eingebunden wird und welche Bedeutung hierbei die Sicherheit der Daten hat.

 

Der Hersteller AXON stellt als Hardware mehrere Geräte zur Wahl, die für so ziemlich jede Trageweise geeignet ist und dennoch zwei grundlegend unterschiedliche Konzepte darstellen.

 

Zum einen die Bodycam AXON Flex, die aus einer sogenannten Pen-Kamera mit ca. 15 Gramm Gewicht besteht und im Einsatz über ein Kabel mit einem Steuergerät, das ca. 94 Gramm wiegt, verbunden ist. Die Videos werden mit 30 Bildern pro Sekunde in VGA-Qualität aufgezeichnet. Sie verfügt über ein 75°-Objektiv. Im internen Test konnte die AXON Flex durch eine gute Qualität auch bei mäßigen Lichtverhältnissen oder schnellen Richtungswechseln überzeugen.

 

Zum anderen die ganz neu vorgestellte AXON Body 2, bei deren Entwicklung viele Erfahrungen und Wünsche der zahlreichen internationalen Nutzer eingeflossen sind. Durch die sog. Retina Technik sind Aufnahmen auch bei sehr schwachem Licht noch in guter bis sehr guter Qualität bis zu einer HD-Auflösung möglich. Über die individuellen Einstellungen lässt sich ein Aufnahmepuffer, der für gewöhnlich 30 Sekunden beträgt, auf bis zu 2 Minuten einstellen.

 

Sie verfügt über einen Aufnahmewinkel von 142°und über einen internen Speicher von 64 GB in Verbindung mit einem Akku, der eine Aufnahmezeit von bis zu 70 Stunden ermöglicht. Selbstverständlich ist auch GPS an Bord. 

 

Durch das One-Box-Design fällt eine aufwändige Verkabelung weg und die Kamera ist somit sofort einsatzbereit. Sie kann über verschiedene Adapter an unterschiedlichen Stellen der Uniform schnell und unkompliziert befestigt werden.

 

Völlig neu im Vergleich zum Vorgängermodell ist nun die Möglichkeit, über ein integriertes WiFi-Modul die Videoclips direkt in die Software auf den Server zu überspielen wenn das definierte WLAN-Netz verfügbar ist. Dies kann zum einen in der Dienststelle erfolgen oder wenn z. B. das Smartphone als Router eingerichtet wird, hierüber geschehen. 

 

Beiden Modellen eigen ist die Kennzeichnung eines Videoclips mit einem Sicherheitsstempel. Die Videoclips werden verschlüsselt aufgezeichnet und können nur noch mit der Management-Software des Herstellers mit dem Namen Evidence.com verwaltet werden. Der verschlüsselte Datentransfer nutzt einen SSL RSA 2048-bit Schlüssel, 256- oder 128-bit Chiffre in Abhängigkeit vom Browser des Kunden. Die Datenverschlüsselung bei der Speicherung erfolgt mit 256-bit Advanced Encrytion Standard (AES-256). Darüber hinaus ist eine mehrstufige Authentifizierung und eine Verwaltung von autorisierten IP-Adressen verfügbar.

 

Die Leistungsdaten und technische Ausstattung der AXON Body 2 hat Ende letzten Jahres auch die Londoner Metropolitan Police überzeugt, die als Ergebnis einer Ausschreibung ca. 22.000 Stück geordert hat. Kurz darauf wurden weitere 3.000 AXON Body 2 von der Manchester Police bestellt. 

 

EVIDENCE.COM

Mit Verantwortlich für diesen Erfolg ist das Programm Evidence.com, mittels dem das Management, bzw. die Verwaltung der Videoclips unter höchsten Sicherheitsstandards und unter Einbeziehung einer Cloud-Speicherung erfolgt.

 

Die Installation dieser Software kann auf Servern des Kunden erfolgen, standardmäßig bietet AXON Speicherplatz in einer Cloud. Viele Sicherheitsbeauftragte lehnten in der Vergangenheit eine Speicherung der Daten in der Cloud ab, da die entsprechenden Server meist im Ausland angesiedelt waren. 

 

Daher hat AXON vor kurzem die Zusammenarbeit mit Microsoft Cloud Services bekannt gegeben, die ab zweitem Halbjahr 2016 diesen Service mit Rechenzentren am Standort Deutschland anbieten. 

 

Da die Datenschutzvorschriften in der Europäischen Union (EU) zu den strengsten der Welt gehören, hat dieses Datenschutzniveau die Einführung jeder Art von Cloud-basierten Diensten in der Region stark beeinflusst. 

 

In Deutschland haben die Vorschriften zum Datenschutz, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und einzelne Landesgesetze, zu einer insgesamt geringen Nutzung von Cloud-Diensten geführt. Problematisch in diesem Zusammenhang ist die Frage, wo sich die Kundendaten befinden, wer Zugriff auf sie hat und welches Recht bei Herausgabeverlangen ausländischer Behörden zur Anwendung kommt.

 

Es war daher notwendig, die korrekte Umsetzung der strengen EU-Standardvertragsklauseln von den Datenschützern der EU-Mitgliedsstaaten bestätigt zu bekommen. Microsoft nimmt für sich in Anspruch, der erste große Cloudanbieter gewesen zu sein, der ISO 27018 als Standard für den Datenschutz eingeführt hat.

 

Dieser Clouddienst wurde durch die Option der deutschen Datentreuhand noch einen Schritt weiterentwickelt. Diese neue deutsche Microsoft Cloud stellt die Microsoft-Dienste Azure, Office 365 sowie Dynamics CRM Online aus lokalen deutschen Rechenzentren bereit, die über ein eigenständiges deutsches Netzwerk miteinander verbunden sind. 

 

Durch diese Architektur wird sichergestellt, dass die Kundendaten ausschließlich in Deutschland gespeichert werden und die Kontrolle über den Zugriff auf Kundendaten, einschließlich der Infrastruktur und der Systeme, auf denen die Kundendaten gespeichert werden, einem unabhängigen deutschen Unternehmen – einem Datentreuhänder –, der unter deutschem Recht agiert, übertragen wird. Der Datenabgleich zwischen den Rechenzentren erfolgt über ein eigenständiges deutsches Netzwerk, um die Aufrechterhaltung des Betriebs sowie die Wiederherstellung in Notfällen sicherzustellen. Diese Architektur stellt sicher, dass die Kundendaten innerhalb Deutschlands transportiert und gespeichert werden.

 

Die Kundendaten werden in Rechenzentren in Magdeburg und Frankfurt gespeichert. Diese beiden Rechenzentren befinden sich aus Gründen der Ausfallsicherheit in unterschiedlichen Teilen Deutschlands und sind über ein vom öffentlichen Internet getrenntes Datennetzwerk miteinander verbunden. Um die Ausfallsicherheit (Business Continuity) und die Wiederherstellung von Daten und Diensten (Disaster Recovery) in Notfällen zu ermöglichen, findet ein kontinuierlicher Datenabgleich zwischen den Rechenzentren statt.

 

Die deutschen Rechenzentren nutzen die gleichen Technologien und bieten die gleichen hohen Sicherheitsstandards wie die globalen Microsoft Cloud-Angebote. Dazu gehören Multi-Faktor-Authentifizierungen, biometrische Scans, Smartcards, Datenverschlüsselungen nach SSL/TLS-Protokollen, physische Sicherheitsmaßnahmen, Sicherungen gegen Naturkatastrophen und Stromausfälle.

 

Datentreuhänder ist die Deutsche Telekom mit Ihrer Tochter T-Systems. Der Datentreuhänder kontrolliert den Zugang zu Kundendaten, er stellt sicher, dass Kundendaten nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn der Kunde erteilt die Erlaubnis oder die Herausgabe wird durch deutsches Recht erforderlich

 

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Auslagerung der Daten in die von AXON angebotene Cloud von Microsoft auch im Hinblick auf die Entlastung eigener Sever-Ressourcen als eine attraktive Option.

 

Auch wenn Deutschland in Bezug auf die Datenmengen, die mit BodyCams erhoben werden noch ganz am Anfang steht, sollte man sich im Klaren darüber sein, dass mit der unausweichlich größer werdenden Zahl an Kameras auch die zu verwaltenden Dateien sowie die absoluten, daraus resultierenden Datenmengen in erheblichem Maße zunehmen werden.

 

Mit dieser Software bietet AXON neben den zuvor beschriebenen hohen Sicherheitsstandards eine extrem benutzerfreundliche Verwaltung dieser Dateien an und mit der Cloud-Lösung spielen die Datenmengen eine untergeordnete Rolle.

 

Bereits seit vielen Jahren u. a. in den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien im Einsatz, wurde Evidence.com kontinuierlich weiterentwickelt. 

 

Auf Basis der bisherigen Nutzererfahrungen ist die Software nicht nur in der Lage, Speichervolumen einzelne Dateien in nahezu beliebiger Größe zu verwalten, vielmehr kann durch den logischen Aufbau ein effektiver und zielgerichteter Prozess in der Verwaltung dieser Dateien abgebildet werden.

 

Durch ein konsequentes Rechtemanagement ist der Zugriff einzelner Personen klar geregelt.

Grundsätzlich gilt dabei, dass jeder Zugriff auf eine Datei registriert wird, wobei nur der Zugriff auf eine Datei gemeint ist, die Inhalte einer Datei sind vor jeglicher Veränderung aufwändig gesichert.

 

Das Rechtemanagement erlaubt auch, jede Datei einer einzelnen Person oder einer zuvor definierten Gruppe verfügbar zu machen. Gleiches gilt für den Zugriff auf die Dateien eines Falls.

 

Je nach Autorisierung erhält der Nutzer einen Überblick aller abgelegten Dateien oder einen Überblick der nur von ihm selbst eingestellten Dateien. Diese Darstellung zeigt auch jeweils, welchem Fall eine oder mehrere Dateien zugeordnet ist.

 

Die Software bietet einen Überblick über die angelegten Fälle und die jeweils darunter abgelegten Dateien. Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass es sich bei diesen Dateien sowohl um Bildmaterial – egal ob Foto oder Video – ebenso handeln kann wie um Dokumente! Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob diese Dateien mit oder ohne Ton aufgenommen wurden. Wobei auch der Download reiner Tondokumente selbstverständlich möglich ist.

 

Selbstverständlich kann zu jeder Datei noch eine Beschreibung und eine Notiz angelegt werden. 

 

Da die Kameras mit GPS ausgestattet sind und die Koordinaten Bestandteil des Sicherheitsstempels sind, wird bei der Übersicht zu jeder Datei auch eine Karte eingeblendet, auf der der Standort gekennzeichnet ist, an dem das Foto oder das Video aufgenommen wurde.

 

An dieser Stelle noch der Hinweis auf eine Besonderheit hinsichtlich der Aufnahmegeräte:

Bilder und Videos können nicht nur mit der AXON Flex oder der AXON Body 2 aufgenommen werden, sondern mit Hilfe zweier Apps, die sowohl für Android als auch für IOS verfügbar sind, mit jedem gebräuchlichen Smartphone aufgenommen und direkt in Evedence.com hochgeladen werden.

 

Hierzu ist es lediglich erforderlich, dass der Nutzer sich mit seinen persönlichen Zugangsdaten in der AXON App oder der Evidence.com App anmeldet. Die Verschlüsselung und Kennzeichnung der Dateien erfolgt nach den zuvor beschriebenen Sicherheitsstandards. 

 

Gleichzeitig ist es möglich, über eine Standard-Bluetooth-Verbindung das Smartphone mit dem jeweiligen Aufzeichnungsgerät (Flex oder Body 2) zu verbinden und alle evtl. erforderlichen Einstellungen vorzunehmen sowie die Geräte auch direkt zu steuern.

 

Fazit

 Wenn man das Gesamtpaket aus Hard- und Software betrachtet, mag man bei dem einen oder andern Mitbewerber Details erkennen, bei denen sie vorne liegen aber als Gesamtlösung stellt dieses Paket nach unserer Meinung zur Zeit die beste Kombination aus Kamera und der sehr viel wichtigeren Software dar. 

 

Bilder: Hersteller, RK

Text: RK