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Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Werbung in Online-Medien

Hier finden Sie unsere AGB im PDF - Format.

1. Geltungsbereich

(1) Diese Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Online-Werbeaufträge (z. B. Sponsoreneinträge, Text- und Logo-Links, Onlinebanner, Videos - im Folgenden allgemein als „Anzeigen" bezeichnet), die VDP zur Veröffentlichung auf Internetseiten (z.B. www.vdp-polizei.de, www.polizeideinpartner.de, www.polizeipraxis.de, www.kriminalpolizei.de, www.polizeifeste.de) von Kunden erhält. Es ist Dienstvertragsrecht anzuwenden.

(2) Betreiberin der Internetseite ist die VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Anzeigenverwaltung, Forststraße 3a, 40721 Hilden, vertreten durch die Geschäftsführer Bodo Andrae, Joachim Kranz, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 121391276, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46409 (hier als „VDP" bezeichnet). VDP ist ein Wirtschaftsunternehmen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und den Gewerkschaftsinteressen besonders verpflichtet.

(3) Diese Besonderen AGB gelten nicht für Anzeigen in unseren Printmedien. Hierfür gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Print.

2. Vertragsschluss

(1) VDP unterbreitet seinen Kunden schriftliche Angebote. Zu einem Vertragsschluss kommt es durch Annahme des schriftlichen Vertragsangebots von VDP, indem der Kunde seine Unterschrift auf der dafür vorgesehenen Stelle auf dem Auftragsformular einsetzt oder das Vertragsangebot per Fax, Brief oder E-Mail ausdrücklich bestätigt.

(2) Weicht der Kunde von dem Angebot von VDP ab, indem er eigene Einträge auf dem Auftragsformular vornimmt, so gilt dies als ein neues Angebot des Kunden, welches der Annahme durch VDP bedarf.

(3) Die Kunden haben keinen Anspruch auf Exklusivität. VDP ist berechtigt, auch Aufträge von unmittelbaren ­Konkurrenten des Kunden oder Anzeigenaufträge mit einem ähnlichen Inhalt anzunehmen.

(4) Werden diese AGB nicht wirksam in einen Vertrag einbezogen, so gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften. Es gilt Dienstvertragsrecht. Dies gilt auch, wenn eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam ist.

3. Leistungen von VDP

(1) VDP nimmt die Veröffentlichung in der von dem Kunden genehmigten bzw. gelieferten Fassung vor. Die Platzierung erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, in der Reihe der Auftragseingänge. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Veröffentlichung an einer bestimmten Stelle, falls dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(2) VDP übernimmt keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit der Internetseite. Der Kunde ist zu einer Minderung der von ihm geschuldeten Vergütung nur dann berechtigt, wenn die Abschaltdauer in einem Vergütungszeitraum mehr als 5% des Zeitrahmens eines Abrechnungszeitraums beträgt. Ausfallzeiten infolge höherer Gewalt bleiben unberücksichtigt. Die von einem Kunden geltend gemachte Minderung errechnet sich aus dem Verhältnis der Ausfallzeit zu der Gesamtzeit im Abrechnungszeitraum. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, falls nicht auf Seiten von VDP Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

(3) Falls der Kunde das Layout der Anzeige zur Veröffentlichung übermittelt hat, ist VDP nicht verpflichtet, dem Kunden Probeansichten der beauftragten Anzeige zur Verfügung zu stellen. Sofern der Kunde einen kostenpflichtigen Auftrag zur Gestaltung der Anzeige erteilt, erhält er vor Veröffentlichung eine Probeansicht der Anzeige und kann in der mitgeteilten Frist Änderungswünsche mitteilen. Andernfalls gilt die Probeansicht als freigegeben. Der Kunde ist für die unverzügliche Übermittlung der für eine Änderung erforderlichen Daten verantwortlich.

4. Gewährleistung

(1) Der Kunde hat die bestellte Anzeige unverzüglich nach deren Veröffentlichung auf Mängel hin zu überprüfen und festgestellte Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit schriftlich bei VDP zu rügen. Geht bei VDP innerhalb von 7 Tagen nach Veröffentlichung keine Mängelanzeige ein, so gilt die Veröffentlichung als mängelfrei genehmigt.

(2) Liegt eine berechtigte Mängelrüge vor, so hat VDP den Mangel unverzüglich zu beheben. Der Kunde ist verpflichtet, VDP das zur Nachbesserung benötigte mängelfreie Datenmaterial (Anzeigenlayout) mit der Mängelanzeige zur Verfügung zu stellen.

(3) Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von VDP der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art der fraglichen Sorgfaltspflicht vorhersehbar und typisch ist. Der Ersatz von mittelbaren Schäden und für einen entgangenen Gewinn ist, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen.

(4) Kosten von VDP für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Vorlagen hat der Kunde zu tragen. Der Kunde kann die Veränderung einer veröffentlichten mängelfreien Anzeige nur gegen Kostener­stattung verlangen. 

(5) Unwesentliche Abweichungen im Farb- und Schriftbild, insbesondere aufgrund variierender technischer Darstellung oder Datenverarbeitung, berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Mängelansprüchen.

5. Verantwortung des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Anzeigendaten verantwortlich. Es obliegt dem Kunden, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben vom Verlag zur Erstellung und Übermittlung von Anzeigendaten entsprechende Vorlagen inklusive aller erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Dateien etc. vollständig, fehler- und virenfrei anzuliefern und diese ausreichend zur Verwendung durch VDP zu kennzeichnen. Unerwünschte Veröffentlichungsresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen von VDP zurückführen lassen, führen nicht zu Mängelansprüchen. Eine Pflicht zur Prüfung der vom Kunden gelieferten Daten vor Schaltung und Veröffentlichung der Anzeige besteht für VDP nicht.

(2) Der Kunde hat spätestens 7 Tage vor der vorgesehenen Veröffentlichung die Anzeige im gewünschten Layout unter Beifügung der notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde räumt VDP für die Dauer des Veröffentlichungszeitraums das Recht zur Nutzung, Änderung und Veröffentlichung sämtlicher Anzeigenelemente (Texte, Bilder, Grafiken usw.) ein. Der Kunde versichert, dass das überlassene Material, sowie die Webseiten, auf die die Anzeige verweist oder mit denen sie verlinkt ist, Rechte Dritter (Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrechte usw.) nicht verletzt und dass der Kunde sämtliche Rechte an dem überlassenen Material und an den Webseiten besitzt. 

(3) Kann die Anzeige nicht zum vereinbarten Zeitraum veröffentlicht werden, weil VDP die Anzeige in der vorgesehenen Gestaltung nicht rechtzeitig zugegangen ist, so ist der Kunde trotzdem zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in voller Höhe verpflichtet. 

(4) Kommt es zu einem unberechtigten Linking oder Framing, so ist der Kunde hierfür allein verantwortlich.

6. Unzulässige Inhalte

(1) VDP ist berechtigt, die Veröffentlichung von Anzeigen abzulehnen und bereits veröffentlichte Anzeigen von ihrer Internetseite zu entfernen, wenn VDP feststellt, dass Anzeigen gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, die guten Sitten oder gegen die Rechte Dritter (unzulässige Inhalte) verstoßen oder deren Veröffentlichung für VDP unzumutbar ist. Hierfür reicht es aus, dass VDP von einem Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. Zu den unzulässigen Inhalten gehören Anzeigen, die gegen die Interessen der GdP oder ihrer Unterorganisationen verstoßen und VDP von dem geschäftsführenden Bundesvorstand der GdP aufgefordert worden ist, die Anzeige nicht zu veröffentlichen. VDP ist berechtigt, eine Anzeige dem geschäftsführenden Bundesvorstand der GdP zur Prüfung vorzulegen, ob gegen die Veröffentlichung Bedenken bestehen. Die Entscheidung des geschäftsführenden Bundesvorstands der GdP ist für beide Seiten verbindlich.

(2) Der Kunde stellt VDP auf erstes Anfordern, unabhängig von einem Verschulden des Kunden, von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer Anzeige des Kunden aufgrund unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße gegen VDP geltend machen. Leistet der Kunde außerdem einen Kostenvorschuss, der alle anfallenden Rechtsverfolgungskosten abdeckt, so wird VDP den Eintrag nur auf Verlangen des Kunden löschen, soweit es sich nicht um eine Anzeige mit einem vermuteten strafbaren Inhalt handelt.

7. Laufzeit Eintrag Fachanbieter-Verzeichnis „Einbruchschutz"

(1) Die Laufzeit für einen Eintrag in das Fachanbieterverzeichnis „Einbruchschutz" beträgt ein Jahr, beginnend mit dem vertraglich vereinbarten Erscheinungstermin. Die Daten müssen bis sieben Tage vor Monatsende vom Kunden vollständig geliefert werden. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Eintrag nicht bis sechs Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

(2) Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht den technischen Spezifikationen entsprechender Anlieferung der Anzeigendaten ist VDP berechtigt, die gegebenenfalls vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, den vollen Schaltpreis zu bezahlen.

8. Vergütung

(1) Der Anzeigenpreis ergibt sich aus dem abgeschlossenen Vertrag und aus den eventuell vereinbarten Nachträgen.

(2) Die Vergütung ist innerhalb des in der Rechnung bestimmten Datums ohne Abzug zur Zahlung fällig, bei Vorauszahlung mit Abzug von 2 % Skonto. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er auf Grund einer nach Fälligkeit ergangenen Mahnung nicht innerhalb der in dem Mahnschreiben gesetzten Frist zahlt. Bei Zahlungsverzug behält sich VDP das Recht vor, neue Aufträge zur Veröffentlichung von Anzeigen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

(3) Befindet sich ein Kunde in Verzug, ist VDP berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vorübergehend einzustellen. Die Veröffentlichungszeit verlängert sich dadurch nicht.

(4) Dem Kunden ist die Aufrechnung gegen Forderungen von VDP nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. Auch Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur aufgrund von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend machen.

9. Änderungsvorbehalt

VDP kann diese AGB jederzeit ändern, soweit dies infolge geänderter Umstände (z.B. durch Gesetze, Rechtsprechungsänderungen) erforderlich wird und diese Änderungen für den Kunden nicht unzumutbar sind. Diese Änderungen werden dem Kunden gegenüber wirksam, wenn sie dem Kunden zugegangen sind und der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme den geänderten AGB widersprochen hat. Widerspricht der Kunde, so kann VDP den Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen. 

10. Urheberrechte

Die Internetseiten von VDP sind urheberrechtlich geschützt und genießen den Schutz von Datenbanken. Kunden sind, ebenso wie andere Internetnutzer nicht befugt, Inhalte dieser Internetseiten zu vervielfältigen oder anderweitig zu verwerten.

11. Datenschutz

VDP beachtet die zum Datenschutz ergangenen gesetzlichen Vorschriften. VDP hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, an den sich die Kunden unter der Emailadresse von VDP unmittelbar wenden können. VDP weist seine Kunden gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass VDP personenbezogene Daten nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages speichert und verarbeitet. Zur Zweckbestimmung des Vertrages gehören insbesondere die Auftragsabwicklung und die Rechnungsstellung. Die Daten werden für die Dauer der Aufbewahrungszeit, die sich aus § 147 AO ergibt, gespeichert.

12. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streik, aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen, Störungen im Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Werbekunden zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen.

13. Haftungsbegrenzung

VDP haftet bei Vertragsverletzungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter.

14. Verlinkungen

(1) Auf den Internetseiten von VDP befinden sich Links zu anderen Webseiten. VDP ist für den Inhalt fremder Webseiten nicht verantwortlich und übernimmt daher keinerlei Haftung oder Gewährleistung für diese Webseiten. Es gelten die Datenschutzerklärungen der verlinkten Web-Seiten.

(2) Das Setzen von Links durch den Kunden in den Anzeigen auf Webseiten Dritter bedarf der Zustimmung von VDP.

15. Allgemeine Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformabrede.

(2) Alle an VDP gerichtete Schreiben sind an die E-Mail-Adresse av@vdp-polizei.de zu richten.

(3) VDP ist berechtigt, sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Schreiben an den Kunden an die von dem Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse zu senden.

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und diesen Bedingungen ist Düsseldorf.