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< Buchempfehlung: Grundlagen der Pistolentechnik

Sicherung von Dienstpistolen

Abb. 1: Manuelle Sicherung

Abb. 2: Gegenüberstellung zufällige vs. fahrlässige Schussauslösung

Abb. 3: Schwenkbar gelagerte Schlagbolzensicherung einer Heckler & Koch SFP9

Abb. 4: Revolver IVER JOHNSON, 1897, 2nd Model Safety Automatic Hammerless, mit Abzugsicherung (Copyright B.J. Martens)

Abb. 5: Druckknopfsicherung an einer HK VP70

Abb. 6 Schlagbolzensicherung und Fallsicherung einer WALTHER PPQ M3 (Copyright Walther)

Abb 7 links: Fallsicherung WALTHER PPQ M3 in Ruhelage

Abb 7 rechts: Fallsicherung WALTHER PPQ M3 in Eingriff

Abb. 8: Übersichtsschema mechanisch wirkender Sicherungen

Wenn in Deutschland auf Landesebene Dienstpistolen beschafft werden, halten sich die Länder bei der Zusammenstellung der Anforderung für eine neue Dienstpistole üblicherweise an die in der Technischen Richtlinie genannten Eckdaten. Die Hersteller wiederum freuen sich mit wiederkehrender Regelmäßigkeit darüber, wenn ihre Pistolen die Prüfung nach Erprobungsrichtlinie „Pistolen“ erfolgreich abschließen und sie für anstehende Ausschreibungen das begehrte Zertifikat ins Feld führen können. 

 

Das war nicht immer so. Wir kennen dieses Prozedere erst seit den Neunzehnhundertsiebzigern. Damals ereignete sich etwas sehr Fortschrittliches: Es wurden die Anforderungen an Dienstpistolen definiert. Zwei wichtige Erkenntnisse für die Hersteller damals: die neue Kurzwaffe sollte mit automatisch wirkenden Sicherungen ausgestattet und vor allem eine Pistole sein. Bemerkenswert ist letzteres insofern, weil in der zeitgenössischen Literatur damals noch immer Dispute darüber geführt wurden, welcher Bauart man denn nun eher sein Leben anvertrauen könne, Revolver oder Pistole.

 

Gürtel und Hosenträger

Unabhängig von dieser Grundsatzdiskussion waren Pistolen damals üblicherweise mit manueller Sicherung (Abb. 1) und einem harten Abzug für den ersten Schuss ausgestattet. Ein langer und schwergängiger Abzug sollte möglichen fahrlässigen Schussabgaben vorbeugen. Folgeschüsse wurden über einen kurzen und gleichzeitig leichtgängigen Abzug ausgelöst. Diese Kombination aus zwei Abzugsarten hatte den Ruf besonders sicher zu sein. Diese Erkenntnis war über Jahrzehnte herangereift und stammte aus längst vergangenen Zeiten der Vorderlader. Damals war der letzte Schritt vor dem Schuss das Spannen des Hahns. Nun, bei gespanntem Hahn, konnte das Berühren des Abzugs den Schuss auslösen. Manuelle Sicherungen wurden zur Erhöhung der Sicherheit ersonnen, die auch an modernen Pistolen Verwendung finden. Und noch immer gilt, dass die Pistole beim Auslösen nur ein leises „klick“ von sich geben wird, falls der Anwender vor der Schussabgabe das Entsichern versäumt.

 

Die Technische Richtlinie war hinsichtlich beider Aspekte im weltweiten Vergleich ihrer Zeit weit voraus, als sie erstens eine Pistole und zweitens automatisch wirkende Sicherungen forderte. Sie war damit der Auslöser für eine neue Generation von Dienstpistolen, namentlich der Walther P5, SIG Sauer P6 und der Heckler & Koch P7. Diese Pistolen kommen ohne manuelle Sicherung aus, wobei die P7 sogar bei jedem Schuss die gleiche Abzugsart bietet.

 

Spätestens seit der Einführung dieser Dienstpistolen gilt der Abzugsfinger als wichtigstes Glied im System Mensch und Waffe. Wird der Abzug bewusst oder unbewusst betätigt, löst sich ein Schuss. Der eine oder andere musste dies auf höchst überraschende wie auch bedauernswerterweise ggf. äußerst schmerzliche Weise zur Kenntnis nehmen.

 

Unbeabsichtigte Schussabgaben

Sicherungen sollen zur Vermeidung unbeabsichtigter Schussabgaben beitragen. Gemeinhin wird differenziert zwischen anwenderbedingter, fahrlässiger Schussabgabe unter Missachtung grundlegender Sicherheitsregeln und einer waffenbedingten, zufälligen Schussauslösung, d. h. eine Waffe feuert unerwartet ohne Zutun des Anwenders. Eine waffenbedingte Auslösung kann durch Bauteilversagen oder Fehlfunktion verursacht werden. Beispiele hierfür: die Selbstzündung einer Patrone in einem überhitzten Patronenlager (cook-off) sowie die Zündung während des Zuführens einer Patrone oder bei Stoßbelastung der Waffe (Abb. 2). 

 

Sicherungen

Mit dem Aufkommen der Selbstladepistolen gewannen Sicherungen an Bedeutung. Zunächst handelte es sich bei den frühen Pistolen mit Single-Action-Only-Abzug um Feststellsicherungen, die trotz gespanntem Schloss das sichere Führen der Pistolen bei rasch herstellbarer Schussbereitschaft ermöglichen sollten. Die bekannteste Vertreterin dieser Art, die noch immer populär ist, ist wahrscheinlich die Pistole Colt Modell 1911, die üblicherweise im Zustand „cocked and locked“, d. h. mit gespanntem Hahn und gesichert, geführt wurde, um eine schnelle Schussabgabe zu ermöglichen.

 

Als Ende der 1920er Pistolen mit Spann-/SA-Abzug den Markt eroberten, wurde die Feststellsicherung nicht aufgegeben, sondern zusätzlich mit einer Entspannfunktion versehen. Fortan konnte es für den Schützen verwirrend werden, falls er nicht über die Disziplin verfügte, seine Waffe in stets exakt demselben Ladezustand zu führen. Beispielsweise beim Führen einer Spannabzug/SA-Pistole mit entspanntem Schloss, wenn dann im Notfall ein Schuss abgegeben werden sollte, aber nur ein „Klick“ kam, weil der Schütze die Waffe nicht entsichert hatte.

 

Ein Fortschritt in der Evolution der Dienstpistolen ist in den 1970ern erkennbar, als die Arbeitsgruppe „Pflichtenheft Faustfeuerwaffen“ von außen zu bedienende Sicherungselemente ablehnte, dennoch aber uneingeschränkte Sicherheit für den Waffenträger forderte. Auf Basis dieser Forderung entstanden Pistolen mit automatisch wirkenden Sicherungen, d. h. ohne Feststellsicherung. Die verwendete Bezeichnung ist allerdings irreführend, da eine solche „automatische“ Sicherung nicht aus eigenem Antrieb funktioniert, sondern durch Aktion des Schützen. 

 

Häufig wirken sich automatische Sicherungen auf die Abzugscharakteristik aus, da sie über die Bewegung des Abzugs angesteuert werden. 

 

Merkmale automatischer Sicherungen

Eine häufig anzutreffende Ausführungsart einer automatischen Sicherung ist die Schlagbolzensicherung. Dabei blockiert ein bewegliches Element die Bahn des Schlagbolzens, welches bei Betätigung des Abzugs kurz vor dem Auslösen des Schlosses aus der Bahn des Schlagbolzens bewegt wird (Abb. 3).

 

Da die Steuerung der Sperre an die Bewegung des Abzugs gekoppelt ist, versuchen manche Hersteller, eine unbeabsichtigte Bewegung des Abzugs zu verhindern, indem sie den Abzug sichern (Abb. 4). 

 

Automatische Sicherungen verbinden folgende Merkmale: 

 

·         in der Standard-Position einer automatischen Sicherung ist die
          Waffe gesichert

·         sie werden bei Benutzung der Waffe automatisch deaktiviert

·         sie können sich außen oder innen an der Waffe befinden

 

Im englischsprachigen Raum werden automatisch wirkende Sicherungen auch als active safeties bezeichnet. Am einfachsten orientieren wir uns diesbezüglich am Sprachgebrauch in der Automobilbranche. Dort wird allgemein unterschieden zwischen unfallvermeidenden und unfallfolgenmindernden Maßnahmen, d. h. aktive Sicherungssysteme tragen dazu bei, die Entstehung von Unfällen zu vermeiden, wohingegen passive Sicherungselemente unbeabsichtigte Schussauslösungen vermeiden.

 

Auf Basis dieser Definition zählt auch der Klassiker unter den Sicherungen, die manuelle Sicherung, zu den aktiven Sicherungen.

 

Merkmale manueller Sicherungen

Die Bauart der manuellen Sicherung ist gekennzeichnet durch ein außen an der Waffe angebrachtes Bedienelement, welches der Schütze bewusst, beispielsweise von der Stellung „Gesichert“ in die Stellung „Feuer“, bewegen muss und in der jeweiligen Stellung fixiert bleibt. Ähnlich wie bei der hinlänglich bekannten Pistole 08 befindet sich am Griffstück oder am Verschlussstück ein Schwenkhebel, den der Anwender in die „Feuer“- oder „Gesichert“-Position bringt, aber auch Druckknopfsicherungen fanden an Pistolen Verwendung (Abb. 5). 

 

Manuelle Sicherungen können den Abzug, die Abzugstange oder Teile des Schlosses, wie z. B. den Stollen bzw. den Hahn oder den Zündstift, blockieren oder deaktivieren. Eine Deaktivierung erweist sich aus waffentechnischer Sicht als besonders vorteilhaft, wenn der Abzug dabei „leer“ durchgeht. Denn, wenn eine manuelle Sicherung es vermeidet, Bauteile des Schlosses oder das Züngel zu blockieren, wird die Mechanik der Waffe geschont, falls der Schütze evtl. stressbedingt mit viel Kraft versucht, den Abzug durchzuziehen.

Manuelle Sicherungen verbinden folgende Merkmale:

 

·         vom Anwender bewusst zu betätigen

·         das Bedienelement rastet in der gewählten Stellung ein

·         außen an der Waffe angebrachtes Bedienelement

 

Merkmale passiver Sicherungen 

Eine dritte Art von Sicherung erwähnt die Fachliteratur selten. Es handelt sich um Sicherungen, die unabhängig vom Schützen und ausschließlich unter speziellen Bedingungen wirken. Ein Beispiel ist die Schützensicherung. Diese Einrichtung an einer Waffe soll beim Auftreten einer Funktionsstörung die Gefährdung von Personen verhindern.

 

Eine andere Einrichtung an der Waffe, welche ebenfalls dem Schutz des Anwenders dient und völlig unabhängig von ihm wirkt, ist als Fallsicherung bekannt. Die Fallsicherheit kann für den Anwender lebenswichtig sein, und die Hersteller sind während der Entwicklungsphase neuer Modelle gefordert, frühzeitig zu ermitteln, welche Teile bei Stoßbelastung sehr wahrscheinlich einen Kontakt des Schlagbolzens zum Anzündhütchen ermöglichen, wobei sämtliche Funktionsbedingungen der Waffe zu berücksichtigen sind; u. a. sämtliche Abzugsstellungen und Spannzustände, in denen die Waffe geführt werden kann.

 

Gewöhnlich erfordert die Sicherstellung der Fallsicherheit eine Kombination aus mehreren passiven Sicherungen, um die komplexen Vorgänge beim Aufprall der Waffe in verschiedensten Winkellagen unter Kontrolle zu bringen. Bewährt haben sich „Massestücke“, die sich bei Stoßbelastung in derselben Richtung bewegen, wie eine als kritisch erkannte automatisch wirkende Sicherung an der Waffe.

Passive Sicherungen befinden sich grundsätzlich im ungesicherten Zustand, d. h. sie beeinflussen die Feuerbereitschaft nicht. Drei Merkmale kennzeichnen passive Sicherungen:

 

·         die Standard-Position der Sicherung ist „entsichert“

·         sie wirkt unabhängig vom Anwender

·         sie ist innenliegend

 

Beispiel Schlagbolzensicherung 

Verbreitet sind Verschlüsse, bei denen eine Schlagbolzensicherung den Schlagbolzen blockiert (vgl. Abb. 6). Grundsätzlich werden automatisch wirkende Sicherungen durch Federkraft in Position gehalten, wobei das Sicherungselement den Weg des Schlagbolzens blockiert. Falls der Abzug betätigt wird, steuert z. B. die Abzugsstange die Sicherung aus und der Weg für den Schlagbolzen ist frei.

Falls eine Waffe dieser Bauart auf die Visierung fallen würde, also beispielsweise den Lauf ungefähr horizontal und Griff nach oben weisend, könnte die Schlagbolzensicherung infolge ihrer Massenträgheit unbeabsichtigt aussteuern und es bestünde das Risiko einer Zündung, falls der Schlagmechanismus auslöst. Diese Situation lässt sich durch Integrieren eines zweiten, federbelasteten Massestücks (siehe „Fallsicherung“ in Abb. 6 und 7) vermeiden, welches unabhängig von der Schlagbolzensicherung ist und sich in derselben Richtung wie diese bewegen kann. Während allerdings die Schlagbolzensicherung außer Eingriff kommt, wird die Fallsicherung den Schlagbolzen sperren (Abb. 7).

 

Beide, passive wie automatische Sicherungen, kommen gleichermaßen den Anforderungen hinsichtlich der Feuerbereitschaft von Dienstpistolen entgegen. Durch den Einsatz zuverlässig funktionierender passiver Sicherungen lassen sich Abzugsicherungen und manuelle Sicherungen vermeiden.

 

Text und Bilder: Dr. Peter Dallhammer, Autor des Fachbuches „Grundlagen der Pistolentechnik“

Shaker Verlag GmbH, ISBN 978-3-8440-5809-3