News: Technik, Recht & Datenschutz
Liebe Leserinnen und Leser, in dieser Rubrik werden Sie Wissenswertes rund um die Technik erfahren, die durch die Polizei eingesetzt wird oder werden soll. Es geht in erster Linie um rechtliche Highlights. Das können Gerichtsentscheidungen sein, die sich direkt oder indirekt auf technisches Polizei-Equipment auswirken aber auch gesetzliche Neuerungen im Zusammenhang mit Technik. Es kann aber auch mal etwas aus der Sichtweise des Datenschutzes sein, da die Technik häufig untrennbar mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang steht. Seien Sie gespannt und lassen Sie sich überraschen.
„Drohnen über Schleswig-Holstein“
So titelte der Behörden Spiegel newsletter „Netzwerk Sicherheit“ vom 20.02.2025, Nr. 1.131, auf S. 3 und nahm sich der Thematik von Spionagedrohnen an, gegen die „die Polizei machtlos sei“, die „Landespolizei könne nur zuschauen“ heißt es im Verlauf des Berichts. Begründet wurde dies mit dem Umstand, dass „weder ein Abschuss, noch der Einsatz von Fangnetzen technisch oder rechtlich möglich sei“. In Hessen ist man hier einen Schritt weiter, denn der Gesetzgeber hat im Rahmen er letzten HSOG-Änderung (GVBl. Nr. 83 vom 18.12.2024) dahingehend reagiert und einen neuen § 15e HSOG – Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme geschaffen. Dort steht nun: „Zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen ausgeht, die an Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden, können die Polizeibehörden geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen, soweit die Abwehr der Gefahr auf andere Weise aussichtslos ist oder wesentlich erschwert wäre. Für Maßnahmen zur Abwehr der in Satz 1 bezeichneten Gefahren können die Polizeibehörden technische Mittel zur Erkennung einer Gefahr einsetzen.“ In der Gesetzesbegründung (LT-Drs. 21/1448, S. 3, 9) heißt es: „Aktuelle technische Entwicklungen schaffen neue Gefahrenlagen. Zweck der Regelung ist die Detektion und Abwehr von unbemannten Land-, Luft- und Wasserfahrzeugsystemen. Durch die Regelung wird insbesondere die Abwehr von Gefahren durch Drohnen rechtlich abgesichert. Zur Erkennung der Gefahr können die Polizeibehörden geeignete technische Mittel einsetzen. Zum Einsatz gegen fernmanipulierte Geräte kommen in der polizeilichen Praxis moderne Techniken wie Laser, elektromagnetische Impulse, Jamming, GPS-Störung und die Nutzung von Detektionstechnik (Überwachung des elektromagnetischen Wellenspektrums) sowie physische Mittel der Einwirkung auf die Systeme.“ Hierunter fallen dann auch die zuvor erwähnten „Fangnetze“.
Body-Cam und Taser
Wenn sich körpernah getragene technische Mittel (sog. Body-Cam) und Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG, sog. Taser) gut verstehen, dann gibt es auf der Einsatzzentrale gestochen scharfe Bilder und glasklare Tonaufnahmen. Dass da mal nicht der Datenschutz auf der Strecke bleibt. Nun der Reihe nach: Im Hessischen Landtag wurde im Februar 2025 angekündigt, dass die Polizei Hessen in einem Pilotprojekt die Koppelung von Taser und Body-Cam testen werde. Das Land wolle 14 dieser modernen Taser mit dazugehöriger Bodycam anschaffen und im Einsatz ausprobieren. Bislang sind beide Geräte nicht miteinander verbunden. (https://www.n-tv.de/regionales/hessen/Polizei-testet-automatischen-Bodycam-Start-bei-Tasereinsatz-article25540905.html; abgerufen am 23.02.2025; 19.02 Uhr) Sobald der Taser aus dem Holster gezogen wird werden durch einen Impuls alle genutzten Body-Cams im Umkreis angeschaltet und übertragen Bild und Ton, wohin auch immer sie sollen. Neben diesen personenbezogenen Daten können auch noch weitere verarbeitet werden: Datum und Uhrzeit des Entsicherns, Datum und Uhrzeit der ARC-Tasten-Betätigung, der Betätigung des Abzugs, des Sicherns und des Ausschaltens. Zudem Art und Dauer der Verwendung; auch der Standort kann gespeichert werden. Datenschutzrechtlich ist zwingend an folgendes zu denken: Schwellwertanalyse und Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA), Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und Informationspflicht nach innen und außen, Protokollierung/Dokumentation und die Personalratsbeteiligung. Zu dieser Thematik referierte der Autor auf der Europäischen Polizeitrainer Konferenz der Polizeitrainer in Deutschland (PiD) im Rahmen der GPEC 2024, eine der größten Veranstaltungen im Bereich Polizei und innere Sicherheit in Europa.




