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Funkstreifenwagen – Anforderungen an den Arbeitsplatz FuStW

Foto: BMW

Foto 1: Mercedes Benz

Foto 2: VW

Foto 3: VW

Foto: Mercedes Benz

Foto: Mercedes Benz

Foto: Mercedes Benz

Foto: VW

Foto: BMW

Funkstreifenwagen unterliegen nicht nur einer besonderen Beanspruchung – auch die Anforderungen hinsichtlich Ergonomie des Arbeitsplatzes, Anpassungen an neue Kommunikationsmittel wie durch die Einführung des Digitalfunks erforderlich wird – aber auch in besonderem Maße die immer umfangreicheren Verkehrsgeräte – also Unfallaufnahmekoffer, Verkehrsleitkegel, Feuerlöscher etc. – tragen zu einem erhöhten Bedarf an intelligentem Raummanagement bei. (Foto 1) Hierdurch werden die bei einer Ausschreibung zu berücksichtigenden Anforderungen immer Umfangreicher, was schließlich dazu führt, dass z. B. die klassische Limousine in aller Regel nicht mehr die räumliche Flexibilität und den Platz bietet, um bei Ausschreibungen gegen einen Kombi oder Van bestehen zu können. (Fotos 2,3)



Bei einem Blick in den Fuhrpark der Landespolizeien finden sich daher zunehmend entsprechende Karosserieformen und die Kfz-Hersteller sind gefordert, intelligente Lösungen speziell für die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes FuStW bereitzustellen. Noch immer gibt es dringenden Handlungsbedarf z. B. bei den Autositzen, die nur in den seltensten Fällen ein entspanntes Sitzen ermöglichen, wenn der Einsatzgürtel mit allen Ausrüstungsgegenständen sowie der Dienstwaffe getragen wird. (Foto 4)

Dies führt in der Praxis immer wieder zu Einschränkungen hinsichtlich des Arbeitsplatzes FuStW unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes. Seit längerem hat die Gewerkschaft der Polizei in ihrem Postoitionspapier „Arbeitsplatz Funkstreifenwagen“ wesentliche Aspekte erläutert und Anforderungen formuliert.

So heißt es darin unter anderem zum Thema Raumangebot: „Der Funkstreifenwagen transportiert nicht nur Personen von A nach B, sondern dient den Kolleginnen und Kollegen als vollwertiger Arbeitsplatz auf Rädern. Das Mitführen der Standardausrüstung eines Funkstreifenwagens umfasst schon heute Materialien mit einem Gesamtgewicht von rund 120 kg. Dieser Umstand und die Tatsache, dass hierdurch das Gesamtvolumen der Kofferräume vielfach bereits ausgeschöpft ist, zwingen unsere Kollegen/-innen zum Transport von persönlichen Streifentaschen und Utensilien im Fahrgastraum.

Neben dem Erfordernis, beim Transport von Personen im Fond, diese Gegenstände auf den Beifahrersitz zu räumen oder in einem Kombi „hochzustapeln“, entstehen durch diese unsachgemäße Materialbeförderung bei Beteiligungen an Verkehrsunfällen erhebliche Verletzungsrisiken. Bereits bei der Ausschreibung zur Beschaffung von Funkstreifenwagen für einen vorbestimmten Einsatzbereich, müssen die Weichen für ein ausreichendes Platzangebot gestellt werden. In Abstimmung mit Fahrzeugeinrichtern kann dann der vorhandene Raum intelligent geplant werden. Dies bedeutet für die künftige Entwicklung: Ausrüstung und Fahrgastraum müssen voneinander getrennt werden.“

Neben der Raumökonomie gibt es aber auch weitere, wesentliche Elemente, die für die Sicherheit eine bedeutende Rolle spielen. An dieser Stelle sei auf die Kennzeichnung der Streifenwagen mit retroreflektierenden Folien und die Ausstattung mit modernsten Elementen der Signalgebung wie z. B. Xenonmodulen oder LED-Blitzanlagen hingewiesen.
R. K.