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Beschaffungsmanagement der Polizei NRW

Das LZPD NRW – der zukunftsorientierte Einkäufer

 

Für die Ausstattung der Beamtinnen und Beamten mit Spezialausrüstung, Uniformen, Waffen, Streifenwagen, Computern und sonstigen Bedarfen jeglicher Art, ist das LZPD NRW kompetenter Ansprechpartner. Es ist für den Bereich der Beschaffung der moderne, zentrale Einkäufer für die Polizei des Landes NRW.

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW), mit Sitz in Duisburg, führt im Jahr durchschnittlich 50 größere Vergabeverfahren durch. Als Beispiel sei der Kauf von 2.000 Funkstreifenwagen für den Wach- und Wechseldienst oder den Austausch von jeweils einem Viertel der ca. 38.000 Computer für die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Umstellung der Polizei NRW auf die „blaue“ Uniform, genannt.

Darüber hinaus werden durch die dortige Vergabestelle jährlich ca. 4.000 weitere Beschaffungsvorgänge durchgeführt. Das jährliche Investitionsvolumen liegt bei ca. 200 Mio. Euro.
Die Polizei in NRW ist wesentlicher Garant für die innere Sicherheit des Bundeslandes. Hier sind rund 50.000 Menschen beschäftigt, die ihren Beitrag durch die sogenannten polizeilichen Kernaufgaben – Einsatzbewältigung, Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung und polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit – leisten.
Diese Aufgabe ist nur durch eine leistungsfähige, motivierte und gut ausgerüstete Polizei zu bewältigen. Wesentliche Aufgabe des LZPD NRW ist es unter anderem, mit den speziell hierfür ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für gut ausgerüstete Polizistinnen und Polizisten im Land NRW zu sorgen.
Das LZPD sieht sich als der zukunftsorientierte „Einkäufer“ der Polizei. 

 

Vom Bedarf eines Ausrüstungsgegenstandes bis hin zur Auslieferung 

In der Regel werden durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) landesweite Arbeitsgruppen mit Vertretern verschiedener Behörden und Fachbereiche gebildet. Diese Arbeitsgruppen beschreiben die taktischen und technischen Anforderungen und berichten diese dem MIK NRW. Wird hier dem Lösungsansatz gefolgt, wird das LZPD NRW beauftragt, die Anforderungen entweder direkt in Leistungsverzeichnisse für Ausschreibungen nach Vertragsordnung für Leistungen umzusetzen oder zunächst eine Pilotierung durchzuführen.

Sofern zunächst eine Pilotierung zur Bewertung der praktischen Eignung erforderlich ist, werden bei verschiedenen Herstellern Muster gem. den Vorgaben der Arbeitsgruppe erworben. Sie werden im Rahmen von Tests z. B. in den Laboren des LZPD NRW sowie durch fachpraktische Erprobungen durch die Endanwenderinnen und Endanwender in den Kreispolizeibehörden bewertet. So können bereits zu diesem Zeitpunkt Verbesserungen beziehungsweise Anpassungen an den Mustern vorgenommen, oder als zusätzliche Anforderungen in das zu erstellende Leistungsverzeichnis einfließen. Die Beteiligung der Endanwender ist in jedem Verfahren gewährleistet. 

Nach Abschluss der Praxistests werden die erstellten Leistungsverzeichnisse regelmäßig dem MIK NRW zur Beteiligung der Personalvertretung und der abschließenden Genehmigung vorgelegt. Nach Zustimmung werden u. a. die Leistungsverzeichnisse unter Beachtung der Vorgaben der Vergabeverordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen veröffentlicht. Potenzielle Bieter können Angebote einreichen. Die eingereichten Angebote werden zunächst vergaberechtlich geprüft und anschließend durch die beteiligten Fachabteilungen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses in taktischer und technischer Sicht bewertet. Weiterhin werden sogenannte „Bemusterungen“ oder „Teststellungen“ der angebotenen Gegenstände durchgeführt, die ebenfalls in die Bewertung einfließen. Nach Abschluss dieser Bewertungen wird dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt und die Lieferung der ausgeschriebenen Gegenstände beauftragt. Das gesamte Vergabeverfahren findet unter Beteiligung des Haushaltsbereichs statt.

Nach Lieferung der ausgeschriebenen Gegenstände werden diese nicht unmittelbar an die Bedarfsträger ausgeliefert, sondern immer erst einer vorherigen Qualitätskontrolle unterzogen, die sicherstellt, dass die Lieferungen auch tatsächlich den im Ausschreibungsverfahren vorgelegten Mustern entsprechen. Sollte es hierbei zu Abweichungen kommen, wird die Lieferung mit der Aufforderung zur Nachbesserung an den Hersteller zurückgewiesen. Hierdurch kann es zu Verzögerungen in der Auslieferung kommen.

Nach Auslieferung des jeweiligen Gegenstands werden fortlaufend Erfahrungen und Anregungen gesammelt. Die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der täglichen Praxis stellen eine wertvolle Information für Verbesserungen dar. Hierdurch können bei Nachlieferungen Anpassungen und Weiterentwicklungen durch die Hersteller vorgenommen werden. Dies mag nicht für jeden Ausrüstungsgegenstand möglich sein, doch wo immer es möglich ist, wirkt das LZPD NRW auf solche Weiterentwicklungen hin.

Als Beispiel sei hier die erst kürzlich ausgelieferte Taschenlampe genannt. Sie stand immer auf „standby“, so dass die Batterien zu schnell verbraucht waren. Durch entsprechende Hinweise der Nutzer konnte beim Hersteller für die Nachlieferungen eine Verbesserung veranlasst werden.

 

Kurzinformation zum LZPD NRW

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) bietet als eine der drei Landesoberbehörden der Polizei den Kreispolizeibehörden in NRW jegliche Form von Unterstützung. Eine der europaweit modernsten Leitstellen der Polizei, die beim LZPD NRW eingerichtete Landesleitstelle, koordiniert Einsätze, die personell oder örtlich über die Ressourcen einer Kreispolizeibehörde hinausgehen. Mit der Polizeifliegerstaffel NRW an ihren Standorten in Düsseldorf und Dortmund gewährleistet das LZPD NRW rund um die Uhr die Unterstützung der Polizeibehörden mit Hubschraubern, die mit Videosteuerung und Wärmebildkameras ausgestattet sind.

Das LZPD NRW unterstützt die Polizeibehörden bei der Planung, Realisation und Betreuung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel sowie bei der Durchführung von Einsätzen aus Anlass schwerster Gewaltkriminalität. Als Dienststelle mit bundesweiter Aufgabenzuständigkeit versorgt die beim LZPD NRW eingerichtete Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) alle polizeilichen Bedarfsträger mit Analysen und Lagebildern zum Phänomenbereich der hooligantypischen Gewaltdelikte. Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Polizei des Landes betreibt das LZPD NRW ein Fachrechenzentrum mit hochverfügbaren Großrechnern, die die IT-gestützten polizeifachlichen Aufgaben rund um die Uhr sicherstellen. Zudem wird der Datenaustausch innerhalb des Landes, zum BKA und zu den Ländern sichergestellt. Anwendungen werden für die Polizeibehörden entwickelt, fortgeschrieben und betreut. Die IT-Leitstelle ist rund um die Uhr für Hilfestellungen in den Polizeibehörden erreichbar. Autor: LZPD